
Die Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist neben der Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für Tierhalter, denn kommt es zu einem Schaden verursacht durch Ihr Pferd haften Sie mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden handelt. Da die Personen- und Sachschäden erfahrungsgemäß sehr hoch sein können, sollten Sie die Deckungssumme der Privat-Haftpflichtversicherung auch entsprechend hoch wählen.
Wozu braucht man die Pferdehaftpflichtversicherung?
Es kann bei Pferden aufgrund von arttypischem Verhalten durchaus zu einem Schaden kommen, da das Verhalten der Tiere weder vorhersehbar noch berechenbar ist. Sind Sie Besitzer eines Pferdes sollten Sie sich in jedem Fall mit einer Privat-Haftpflichtversicherung ausreichend versichern. Sie können das Verhalten der Tiere weder mit Erziehung noch durch Training so beeinflussen , dass ein möglicher Schaden von Dritten auszuschließen ist.
![]() | Pferdehüter und Fremdreiter in der Pferde-HaftpflichtversicherungLassen Sie Ihr Pferd von einer anderen Person eine kurze Zeit hüten, ist dieser in der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert, dies gilt jedoch nicht bei einer gewerblichen Hütung. Ebenfalls mitversichert in der Privat-Haftpflichtversicherung sind Fremdreiter, da der Pferdehalter in erster Linie haftet. Beachten Sie das jedoch nicht alle Anbieter von Pferdehaftpflichtversicherungen dies anbieten. |
Pferdehalter haften sogar dann, wenn Fremde ohne ihr Wissen auf ihrem Pferd reiten und sich dabei verletzen. Laut BGH ((VI ZR 13/12) realisiert sich bei solchen Unfällen die „spezifische Tiergefahr“, für die ein Tierhalter laut Gesetz auch ohne ein persönliches Verschulden einstehen müsse. Pferdehalter haften laut BGH nur dann nicht , wenn sich jemand bewusst einer besonderen Gefahr aussetzt, die über die normalerweise mit dem Reiten oder der Nähe zu einem Pferd verbundenen Gefahren hinausgeht. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn ein Pferd erkennbar „böser Natur“ sei oder erst noch zugeritten werden müsse.
Pferdehaftpflichtversicherung : weitere Besonderheiten
In den meisten Policen der Versicherer sind Auslandsaufenthalte mit enthalten, die innerhalb von Europa liegen und einen Zeitraum von bis zu einem Jahr nicht übersteigen. Es gibt jedoch auch Versicherer, die dieses Angebot weltweit anbieten. Ein Versicherungsschutz für die Teilnahme an Pferderennen und das dazu notwendige Training ist in dem Versicherungsschutz der Privat-Haftpflichtversicherung allerdings nicht enthalten. In der Pferdehaftpflichtversicherung können Sie ein normales Reitpferd versichern allerdings darf dieses ausschließlich nur zu privat Zwecken gehalten werden.
Pferdehaftpflichtversicherung (Rechtsschutzfunktion)Interessant für Sie als Pferdehalter ist die Tatsache der passiven Rechtschutzfunktion der Privat-Haftpflichtversicherung. Dies bedeutet für Sie der Versicherer setzt sich mit dem Geschädigten in Verbindung und klärt alle notwendigen Formalitäten über den entstandenen Schaden und dessen Höhe. | ![]() |
Pferdehaftpflichtversicherung und Weideverletzungen
Geschieht ein Unfall zwischen Ihrem Pferd auf der Weide und einem anderen Pferd, spricht man von der sogenannten Weideverletzung. Hierbei wird im Umfang der Pferdehaftpflichtversicherung unterschieden ob bekannt ist, welches Pferd das andere verletzt hat oder es kann nicht nachvollzogen werden, wie es zu dem Unfall kam. Ist dies der Fall, werden alle Pferde als eventuelle Verursacher betrachtet. Trifft der erste Fall zu ist der Pferdehalter berechtigt vom Halter des Pferdes das den Unfall verursacht hat Schadenersatz zu verlangen. Dann zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung des Verursachers beispielsweise die Tierarztkosten sowie die damit notwendigen Fahrtkosten. Trifft hingegen der andere Fall zu, dann werden alle Pferdehalter als Gesamtschuldner betrachtet und für den Schaden am verletzten Pferd haftbar gemacht.
Verkauf oder Tod des Pferdes - was müssen Sie unternehmen ?
Verfügen Sie über eine Pferdehaftpflichtversicherung , verkaufen jedoch Ihr Pferd oder es verstirbt und Sie schaffen sich kein neues Pferd an müssen Sie die Pferde-Haftpflichtversicherung nicht kündigen lediglich den Versicherer darüber informieren.
