Die private Unfallversicherung


Warum eine private Unfallversicherung ?

Eine Unfallversicherung ist insbesondere für alle wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (z. B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder, Rentner). Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/oder eine Rente im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem gleichen Zweck, zahlt aber nicht nur im Falle eines Unfalls, sondern auch bei einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit eine monatliche Rente.

Die besondere Bedeutung einer Unfallversicherung liegt im Versicherungsschutz für den Fall einer unfallbedingten Invalidität. Den Todesfall brauchen nur diejenigen abzusichern, die Hinterbliebene zu versorgen haben.
 

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Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird keine vorher fest vereinbarte Leistung erbracht, sondern nur ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme (z. B. 200 .000 Euro für den Fall der Vollinvalidität) ausgezahlt. Der Prozentsatz bestimmt sich im Allgemeinen nach einer Gliedertaxe (also nicht, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, nach der Beeinträchtigung bei der Berufsausübung). So zahlt die Versicherung zum Beispiel bei Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit

  • eines Daumens
    20 Prozent der Invaliditätssumme
  • eines Beines
    70 Prozent der Invaliditätssumme
  • einer Hand
    55 Prozent der Invaliditätssumme.

Wenn Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst oder mit zur Invalidität beigetragen haben, wird dieses berücksichtigt und entsprechend in Abzug gebracht. Unfälle durch besondere Gefahren im Beruf oder Privatleben sind nicht mitversichert (beispielsweise Autorennen, Sportfliegen, Bundeswehreinsätze).

Wichtig ist die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Invaliditätsfall. Diese ist auch wichtiger als eine hohe Progression von 500 oder gar 1.000 Prozent. Denn schon bei „kleineren" Invaliditäten, die einen im täglichen Leben aber dennoch erheblich einschränken können, wird dann ein ausreichender Betrag ausgezahlt. Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, sollten sich mit mindestens 200.000 Euro versichern und das möglichst mit Progression, auch wenn das etwas mehr Beitrag kostet. Durch die Vereinbarung einer „Progression“ steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an, in der Regel ab 25 Prozent Invalidität bis zu 225 Prozent (bei 100 Prozent Unfallinvalidität). Wer also 200.000 Euro Invaliditäts-Grundsumme versichert hat und durch einen Unfall Vollinvalide wird, würde dann 450.000 Euro erhalten (was einer monatlichen Rente von vielleicht 2.500 Euro entsprechen würde).

Bei dem Hauptverdienerr einer Familie sollte man die Invaliditätssumme nach seinem Alter und Einkommen festlegen. Eine Faustregel lautet: 30 Jahre=das sechsfache, 40 Jahre=das fünffache, 50 Jahre=das vierfache Bruttojahreseinkommen.

Auch wenn Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist der Abschluss einer Unfallversicherung sinnvoll. Zwar schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich im Fall der Invalidität durch Unfall und/oder Krankheit. Eine zusätzliche Unfallversicherung kann trotzdem sinnvoll sein, weil unter Umständen nach einem Unfall eine sehr hohe Summe innerhalb kurzer Zeit benötigt wird (z. B. Umbau des Hauses usw.). Diese Geldsumme können Sie nicht direkt aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, weil bei dieser Versicherung normalerweise nur eine monatliche Rentenzahlung erfolgt.
 

Ein wichtiger Unterschied  ist auch, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung meist das Pauschalsystem vereinbart wird. Dies bedeutet, dass die Rente erst gezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Die meisten Unfälle haben aber eine Invalidität zur Folge, die unterhalb dieser Grenze bleibt und daher nicht zu einer Berufsunfähigkeit führt. Hier würde dann nur die Unfallversicherung zahlen.

Wenn Sie feststellen, dass die Invaliditätssumme einer bestehenden Versicherung nicht ausreicht , können Sie auch anderweitig bei einem ggfs. günstigerenn Anbieter eine weitere Unfallversicherung abschließen. Bei einem Unfall würden dann beide Gesellschaften die vollen vereinbarten Leistungen erbringen.

Unsinnig ist der Einschluss der vielen Extras, die manche Gesellschaften nur anbieten, um ihre Angebote damit optisch zu erhöhen und ihre oft doppelt und dreifach überteuerten Prämien zu verstecken, zum Beispiel Unfall-Tagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld, Unfall-Genesungsgeld, Übergangsentschädigung.

Sinnvoll ist allein die Mitversicherung einer kleinen Summe für den Fall des Unfalltodes neben der Invaliditätssumme. Bei einer eindeutigen Unfallinvalidität wird nämlich im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme geleistet, weil bei einem Tod als Folge des Unfalls im ersten Jahr nur die Todesfallsumme fällig werden würde.

Versicherungsschutz besteht im allgemeinen 24 Stunden am Tag – weltweit. Freizeitunfallversicherungen, die nur bei Freizeitunfällen Leistungen erbringen und sich deshalb für Arbeitnehmer als Mitglieder von Berufsgenossenschaften vielleicht empfehlen, haben geringere Beiträge. Doch ist die Beitragsdifferenz meist so gering, dass sich in den meisten Fällen wohl die Versicherung aller Unfälle empfiehlt (vor allem wenn man eine wirklich günstige Versicherungsmöglichkeit findet).

Die Prämien einer Unfallversicherung werden im Normalfall nach zwei Gefahrengruppen berechnet: Die Gefahrengruppe A umfasst im Allgemeinen Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit wie Bürotätigkeiten (Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppe A eingestuft). Die Gefahrengruppe B umfasst Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit.

Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, sollten Sie vor allem auf das Kleingedruckte in den Bedingungen achten, denn es hat oft eine große Wirkung.