Die Privathaftpflichtversicherung - Versicherungsschutz für Mietsachschäden


Mietsachschäden sind inzwischen meist standardmäßig in den Privathaftpflichtversicherungen eingeschlossen ( Begrenzung der Leistungspflicht z.B. 100.000 Euro ) Mietsachschäden können z.B. sein: Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Etwa die Beschädigung von Bädern, Türen, Wänden und Fußböden.

 

 

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