Die Hundehaftpflichtversicherung


Für den Gesetzgeber repräsentiert ein Hund die sogenannte "Tiergefahr". Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet der Tierhalter grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht, beziehungsweise mit verursacht hat. Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden.

Wer ist Tierhalter ?

Tierhalter ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier übernimmt, für die Kosten des Tieres aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt. Nach dieser Definition können grundsätzlich auch Minderjährige Tierhalter im Sinne des Gesetzes sein. § 833 BGB statuiert eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob den Halter tatsächlich ein Verschulden (wie etwas eine Aufsichtspflichtverletzung) trifft.

Hohes Haftungsrisiko ohne Hundehaftpflichtversicherung

Das bedeutet, selbst wenn der Besitzer seinen Hund ordnungsgemäß hält und führt kann er trotzdem für Schäden, die der Hund verursacht, herangezogen werden. Auch ein angeleinter Hund kann eine Person anspringen, umwerfen, verschmutzen oder beißen. Dabei spielt es vor Gericht häufig keine Rolle, ob die Reaktion des Hundes vom Geschädigten aktiv durch Rufen oder Provokation herbeigeführt wurde. Auch Vorkommnisse, die nur am Rande mit Ihrem Hund zu tun haben, können in Ihren Haftungsbereich fallen, beispielsweise wenn eine Person sich durch Ihren Hund derart erschrickt, dass sie vom Fahrrad fällt. Gleichzeitig wehrt sich Ihre Hundehaftpflichtversicherung in Ihrem Namen, wenn ungerechtfertigte Ansprüche an Sie als Hundehalter herangetragen werden.

Warum ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll? Gibt es eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung? Welche Leistungen sind in einer Hundehaftpflichtversicherung genau enthalten?