Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung ?


Voraussetzung für den Eintritt der Privathaftpflichtversicherung ist, dass vom Versicherten  durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) bei einer anderen Person ein Schaden verursacht wurde. Vorsätzliche Handlungen sind nicht versichert. Die Ansprüche müssen  im privaten Bereich entstanden entstanden sein. Schäden, die bei einer beruflichen oder vereinsmäßigen Tätigkeit entstanden sind, werden -sofern vorhanden - von einer separaten Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vereinshaftpflichtversicherung ersetzt.

Der Betrieb und die Nutzung von Kraftfahrzeugen wird in der KFZ-Haftpflicvhtversicherung geregelt. Er ist nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung .Von den Haftpflicht-Versicherern werden unterschiedliche Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in der Privathaftpflichtversicherung angeboten. Wichtig ist, hier keine zu geringen Deckungssummen zu wählen.

 

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