Das erstattet eine Rechtsschutzversicherung


Im Wesentlichen sind die Leistungen der angebotenen Rechtsschutzversicherung ähnlich und decken sich in vielen Bereichen. 

  1. Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes / Notars Ihrer Wahl.
  2. Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren - mit Ausnahme von Disziplinar-, Straf-, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfahren in Datenschutzangelegenheiten -, soweit Sie mehr als 100 km Luftlinie von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen.
  3. Gerichtlich festgesetzte Kosten für
    • das Gericht,
    • Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht,
    • die gegnerische Nebenklage,
    • den Gerichtsvollzieher.
  4. Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur zweifachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen.
  5. Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  6. Die Kosten eines technischen Sachverständigen im Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen.
  7. Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im ausland eingetretenen Beschädigungen eines Motorfahrzeuges.
  8. die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde (einschließlich Tage- und Übernachtungsgeld).
  9. Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
  10. Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland),
     
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