
Das erstattet eine Rechtsschutzversicherung
Im Wesentlichen sind die Leistungen der angebotenen Rechtsschutzversicherung ähnlich und decken sich in vielen Bereichen.
- Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes / Notars Ihrer Wahl.
- Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren - mit Ausnahme von Disziplinar-, Straf-, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfahren in Datenschutzangelegenheiten -, soweit Sie mehr als 100 km Luftlinie von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen.
- Gerichtlich festgesetzte Kosten für
- das Gericht,
- Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht,
- die gegnerische Nebenklage,
- den Gerichtsvollzieher.
- Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur zweifachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen.
- Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Die Kosten eines technischen Sachverständigen im Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen.
- Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im ausland eingetretenen Beschädigungen eines Motorfahrzeuges.
- die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde (einschließlich Tage- und Übernachtungsgeld).
- Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
- Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland),
