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ERV verlängert Urlaubsgarantie23.06.2010 ERV verlängert Urlaubsgarantie bei betriebsbedingter Kündigung bis 31.12.2010Die Europäische Reiseversicherung AG, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, verlängert ihre ursprünglich bis Ende Juni 2010 befristeten Zusatzleistungen Urlaubszuschuss bei betriebsbedingter Kündigung und Absicherung von Kurzarbeit in der Reiserücktrittsversicherung bis zum 31. Dezember 2010. Urlaubszuschuss statt Urlaubs-Storno Mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV haben Arbeitnehmer bei der Reiserücktritts-Versicherung die Wahl: Verliert der Versicherte durch betriebsbedingte Kündigung unerwartet seinen Arbeitsplatz, kann er wie gehabt die Reise stornieren und bekommt von der ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt. Möchte er aber seine Reise antreten, erhält er einen Zuschuss zu seinem Urlaub. Dieser Zuschuss entspricht dem Restreisepreis der Reise bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Der Restreisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten Anzahlungen. Kurzarbeit weiterhin abgesichertAuch die Absicherung von Kurzarbeit im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung ist bis einschließlich 31. Dezember 2010 verlängert. Entsprechend der Bedingungen erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist und sich ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert. http://www.reiseversicherung.de/de/erv/presse/pressemitteilungen/20100601-erv-verlaengert-urlaubszuschuss.html
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