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Für wen sind Zahnzusatzversicherungen interessant?


28.02.2012



Private Zahnzusatzversicherungen können von allen Personen abgeschlossen werden, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (TK,Barmer,DAK,AOK,BKK usw). Es ist dabei nicht entscheidend, ob der Versicherte gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig krankenversichert ist. Eine private Zahnzusatzversicherung kann Kunden einer gesetzlichen Krankenkasse vor hohen Zuzahlungen im zahnärztlichen Bereich schützen. Durch eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Versicherte  praktisch auf  den Status eines privat Versicherten „upgraden“.

 

Wie funktioniert eigentlich die Abwicklung bei der Zahnzusatzversicherung

 

Bei jedem Zahnarztbesuch müssen Sie wie üblich Ihre Krankenversicherungskarte vorlegen. Damit identifizieren Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) aus. Der Zahnarzt wird alle Kosten, die er mit Ihrer GKV abrechnen kann auch direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse abrechnen. Über alle Kosten, die von dieser nicht abgedeckt werden, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Privatrechnung.
Diese zahnärztliche Privatrechnung müssen Sie anschließend im Original bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Je nachdem, welchen Tarif Sie  abgeschlossen haben, bekommen Sie Teile, oder die ganze Rechnung von Ihrer Zahnzusatzversicherung erstattet. Da die Zahnzusatz-Versicherung den Erstattungsbetrag nie direkt an die Zahnarztpraxis überweist, müssen Sie die Kosten direkt an den Zahnarzt überweisen. Bei größeren Rechnungen ist es empfehlenswert, im Vorfeld der Zahnbehandlung bei der Zahnzusatzversicherung einen Heil- & Kostenplan einzureichen, den Ihnen Ihr Zahnarzt zur Verfügung stellt.

 

Was versteht man unter Regelleistung der gesetzichen Krankenversicherung?



Unter der Regelleistung versteht man im Allgemeinen die absolute Grundversorgung (ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung) der Zähne. Bei Zahnersatz, der in Form der Regelleistung gewährt wird, haben die Patienten schon insoweit  keinen Anspruch auf Verblendungen von Zahnkronen, die sich im hinteren Bissbereich befinden. Auch anfallende Mehrkosten, die für einen hochwertigen Zahnersatz (z.B. ein Implantat), müssen die Patienten komplett selbst tragen. Ein hochwertiger Zahnersatz widerspricht  dem Wirtschaftlichkeitsgedanken der GKV. Vor immensen Zuzahlungen kann hier ( zumindest für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse) nur eine Zahnzusatzversicherung schützen.

 

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für  angeratene und bereits laufende Behandlungen?



Laufende, geplante und angeratene Behandlungen können in einer Zahnzusatzversicherung nicht mehr versichert werden. Denn in diesen Fällen ist der Versicherungsfall schon vor Vertragsabschluss eingetreten. Bei den allermeisten Zahnzusatzversicherungen wird in einem solchen Fall ein Versicherungs- Antrag abgelehnt. Es gibt aber auch einige Versicherungen, die Anträge trotz laufender zahnärztlicher Behandlungen annehmen. Diese laufenden Behandlungen werden zwar von der Zahnzusatz-Versicherung nicht bezahlt, aber alle neu auftretenden Erkrankungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, die nach Abschluss der Versicherung bekannt geworden sind und neu auftreten gelten als versichert.

Auch bei laufenden zahnärztlichen Behandlungen findet man Zahnzusatzversicherungen, bei denen ein leistungsstarker Versicherungsschutz abgeschlossen werden kann.

 

Was passiert, wenn bereits Zähne fehlen?



Fehlen Ihnen bereits beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung Zähne, gibt es also Zahnlücken,  dann bestehen mehrere Möglichkeiten. Entweder können die fehlenden Zähne nicht mitversichert werden oder die fehlenden Zähne werden mit versichert, allerdings wird dann je fehlendem Zahn ein Zuschlag vereinbart bzw. die Zahnzusatzversicherung wird eine „verschärfte" Summenbegrenzung vereinbaren.
Fehlen zu viele Zähne, kann ein Antrag auf Zahnzusatzversicherung abgelehnt werden
Zähne, die bereits ersetzt wurden (z.B. durch Implantate) werden nicht als fehlender Zahn gewertet, sofern Lückenschluss vorliegt, oder wenn es sich um fehlende Weisheitszähne handelt. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihnen Zähne fehlen, kontaktieren Sie hier am besten Ihren Zahnarzt.
 

Gibt es Summenbegrenzungen und Zahnstaffeln in der Zahnzusatzversicherung?



Die meisten angebotenen Zahnzusatzversicherungen haben in den ersten Versicherungsjahren eine Leistungsbegrenzung. Solche Leistungsbegrenzungen werden „Zahnstaffel“ oder „Summenbegrenzung“ genannt. Mit derartigen Summenbegrenzungen vermeiden die Versicherungen, dass Versicherungsnehmer schon in den ersten Jahren hohe Rechnungen einreichen und Zahnzusatzversicherungen gezielt von Personen abgeschlossen werden, die in naher Zukunft mit hohen Zahnarztkosten rechnen.

Eine Summenbegrenzung kann für den Einzelnen ärgerlich werden, gerade wenn in den ersten Jahren unerwartet höhere Rechnungen anfallen sollten. Manche Versicherer zahlen so z.B im ersten Versicherungsjahr maximal 1.000 EUR oder in den ersten beiden Jahren maximal 2.000 EUR bis dann nach fünf Jahren unbegrenzt geleistet wird. Manche Versicherer (z.B die CSS Versicherung) haben keine Summenbegrenzungen dafür aber sehr umfangreiche Gesundheitsfragen.

 

Welche Wartezeiten existieren in der Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnbehandlung?



Die meisten Zahnzusatzversicherungen bezahlen Zahnarztrechnungen nicht sofort nach Versicherungsbeginn, Erstattungen erfolgen in aller Regel erst dann, wenn die vertraglich vereinbarten Wartezeiten abgelaufen sind. Die allgemein üblichen Wartezeiten für Zahnbehandlungen sind 3 Monate für Zahnersatzmaßnahmen und acht Monate bei kieferorthopädischen Maßnahmen.

Einige Zahnzusatzversicherungen bieten auch verkürzte Wartezeiten an, oder verzichten sogar wie die ERGO Direkt Premium Zahnzusatzversicherung komplett auf Wartezeiten.

 

 

 





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