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Pflegegeld und andere Zuschüsse der Pflegeversicherung


18.01.2013



Statistisch gesehen wird jeder zweite Mensch im Laufe seines Lebens an irgendeinem Zeitpunkt pflegebedürftig. Obwohl sie auf Hilfe angewiesen sind, wollen die meisten von ihnen so lange es möglich ist zu Hause leben und so gut es geht gut versorgt werden. Übernimmt die Familie diese Aufgabe, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegegeld. Für die Hilfe eines professionellen ambulanten Pflege­dienstes oder die Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt sie einen Teil der Unkosten. Der Betrag für diese so genannte Pflegesachleistung ist höher als das Pflegegeld. So schreibt die Zeitschrift Finanztest.

Pflegegeld, Pflegesach­leistung und andere Zuschüsse

Des Weiteren können pflegebedürftige Menschen und ihre Familie auch Zuschüsse bekommen, wenn sie die Wohnung behindertengerecht umbauen müssen. Die Pflegekasse zahlt sogar eine Ersatzkraft, wenn die pflegenden Angehörigen wegen Krankheit ausfallen oder in Urlaub fahren. Über all diese Leistungen müssen die Pflegekassen ihre Versicherten aufklären. Unterstüt­zung und Information bieten in manchen Regionen auch die Pflegestützpunkte oder die Patientenberatungs­stellen. 

Pflegestufe je nach Umfang der nötigen Hilfe

Ob gesetzlich oder privat versichert - eine Pflegeversicherung ist für alle Pflicht und ihre Leistungen sind gesetzlich geregelt. Im Pflegefall stellt der Versicherte einen Antrag und bekommt Besuch von einem Gutachter. Dieser beurteilt, in welchem Umfang jemand auf Hilfe angewiesen ist. Danach wird die Pflegestufe festgelegt. Es gibt drei Pflegestufen: Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige, Stufe II für schwer Pflegebedürftige und Stufe III für Schwerstpflegebedürftige. Bereits für die Pflegestufe I muss jemand für mindestens 90 Minuten am Tag fremde Hilfe benötigen. Wer nur Hilfe im Haushalt benötigt, gilt nicht als pflegebedürftig. Wenigstens 45 Minuten täglich müssen auf die so genannte Grundpflege entfallen, das heißt beispielsweise Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. 

Extraleistungen für Menschen mit Demenz

Mehr und mehr Menschen erkranken an Alzheimer oder anderen Formen der Demenz. Körperlich sind sie oft noch fit, so dass sie nach dem klassischen Pflegebedürftig­keitsbegriff keinen Anspruch auf eine Pflegestufe haben. Immerhin gibt es auch für Menschen mit der so genannten "Pfle­gestufe 0" einen kleinen monatlichen Zuschuss. Damit können die Angehörigen eine Betreuung für einen oder zwei Nach­mittage organisieren, wahlweise zu Hause oder in einer Einrichtung der Tagespflege. 

Pflegeversicherung bietet nur Teilkaskoschutz

Aber die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen kleinen Anteil der Kosten im Pflegefall ab. Den Rest müssen Pflegebedürftige aus ihrer Rente oder ihrem Vermögen zuzahlen. Genügt das nicht, springen die Sozial­hilfeträger ein. Dann kann es passieren, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen. 

Private Zusatzversicherungen

Eine private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke im Pflegefall schließen. Empfehlenswert ist eine Pflegetagegeldversicherung, denn sie bietet dem Versicherten die Wahl, für welche Dienst­leistungen er im Pflegefall das Geld bezahlt. Daneben bieten die Versicherer auch Pflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen an. Egal welcher Versicherungstyp: Eine solche Police sollte möglichst in jungen Jahren abge­schlossen werden, denn die Beiträge richten sich auch nach dem Alter des Kunden beim Versicherungs­abschluss. Daneben können die Versicherer Kunden ablehnen, wenn sie schon Vorerkrankungen haben. 





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