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Reiseversicherung für Klassenfahrten


27.08.2009



Eine Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten ist unerlässlich.Wichtig ist hierbei, dass neben den klassischen Rücktrittsgründen für eine Reise auch die Nichtversetzung in die nächste Klassenstufe oder der Wechsel an eine andere Schule mitversichert sind. Ansonsten ist Ärger mit anderen Eltern und Versicherungen vorprogrammiert.

Hierzu hat die ERV ein aus unserer Sicht sehr empfehlenswertes Produkt entwickelt.

  1. keine Selbstbeteiligung
  2. Geltungsbereich: Deutschland oder Europa (Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische,Inseln, Azoren, Madeira, Spitzbergen)
  3. Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
  4. Versicherte Personen: Die Tarife für die Schülerreise-Versicherungen sind ab einer Anzahl von mindestens 6 Schüler-/ innen bis 21 Jahre und ggf. maximal 2 Begleitpersonen anwendbar.
  5. Versicherungsdauer: Bei einer Reisedauer von über 10 Tagen können die Tarife bis zu maximal 20 Tage kombiniert werden.
  6. Inklusive Lehrer-Ausfall-Risiko: Es besteht Versicherungsschutz für alle versicherten Personen bei Stornierung der kompletten Reise wegen Ausfall der aufsichtführenden Person (Lehrer bzw. Begleitperson) aus versichertem Grund.

Die Versicherung kann unter  www.reiseversicherungsvergleich.com  abgeschlossen werden.





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