Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung


Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung
Häufig gibt es Warte- oder Karenzzeiten, innerhalb derer keine Leistung erfolgt..Meist handelt es sich um und beträgt drei Monate.
Manche Leistungen beginnen aber erst mit einer Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.

Versicherungssummen in der Rechtsschutzversicherung
Es gibt zunehmend Versicherer, die im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung Ihre Kosten in unbegrenzter Höhe übernehmen. Über mögliche Begrenzungen informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung (SB)
Die Selbstbeteiliung differiert von 0,-- Euro bis 300,-- Euro oder mehr. Der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag kann nach Ihren Wünschen gestaltet werden.

Mit unserem Vergleich Rechtsschutzversicherungen, finden Sie schnell und unkompliziert das passende Angebot.