
Was ist in einer Rechtsschutzversicherung abgesichert ?
Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung ?
Als Versicherungsnehmer besteht für Sie und Ihre Familie Rechtsschutz. Darunter fallen (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich):
- im Privatbereich
bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.) wie z. B.
aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen,
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder
den Sozialversicherungsträgern
sowie
aus der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
- Im beruflichen Bereich
als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellter/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.
Kündigung oder
Änderung des Arbeitsverhältnisses
bis hin zu
steuerrechtlichen Themen.
Im Straßenverkehrsbereich
als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen, vorübergehend zugealssenen oder auf den Namen der versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - kein Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzten Fahrzeuge, mit der Ausnahme von PKW und Kombis-,
als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge
als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art.
Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei privater Nutzung mitversichert.
Alle berechtigten Faherer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt - dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte Ihrer Familie.
In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge und die Ihrer Familie abschließen.
Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind.
Im Immobilienbereich
für Eigentümer und/oder
Mieter
aller selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z. B. Schrebergarten, Obstgrundstück) je nach gewähltem Leistungspaket auch im Ausland - ohne Vermietung - mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.
Der Versicherungsschutz ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und weist auch unterschiedliche Leistungshöhen auf. Hier nennen wir Ihnen exemplarische Leistungen eines deutschen Rechtsschutz-Versicherers. Nähere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs. Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung ? Als Versicherungsnehmer besteht für Sie und Ihre Familie Rechtsschutz. Darunter fallen (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich): im Privatbereich bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.) wie z. B. aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern sowie aus der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten. Im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellter/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B. Kündigung oder Änderung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu steuerrechtlichen Themen. Im Straßenverkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen, vorübergehend zugealssenen oder auf den Namen der versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - kein Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzten Fahrzeuge, mit der Ausnahme von PKW und Kombis-, als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art. Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei privater Nutzung mitversichert. Alle berechtigten Faherer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt - dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte Ihrer Familie. In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge und die Ihrer Familie abschließen. Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind. Im Immobilienbereich für Eigentümer und/oder Mieter aller selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z. B. Schrebergarten, Obstgrundstück) je nach gewähltem Leistungspaket auch im Ausland - ohne Vermietung - mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.
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